Medizinrecht
Wir beraten Sie über das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers auf dem Gebiet der Diagnose, Therapie und Organisation und vertreten Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den behandelnden Arzt oder den Krankenhausträger.
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Arzthaftungsrecht auf der Patientenseite. Wir setzen im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers Ihre Schadensersatz- einschließlich Schmerzensgeldansprüche für Sie durch. Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Behandlungsfehler sowie mangelnde Aufklärung durch den Arzt zu verstehen.
Wir führen für Sie die Verhandlungen mit den betroffenen Ärzten und Krankenhausträgern sowie deren Haftpflichtversicherungen, veranlassen die Erstellung von medizinischen Sachverständigengutachten und machen Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie geltend.